Alte Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf, die in Altenpflegeeinrichtungen leben, haben nicht nur Anspruch auf eine qualitatsvolle medizinisch-pflegerische Versorgung, sondern explizit das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, das ihnen gesellschaftliche Teilhabe ermoglicht. Dazu verpflichten nicht zuletzt die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Das anwendungsorientierte Forschungsprojekt "Selbstbestimmt teilhaben in Altenpflegeeinrichtungen" hat Voraussetzungen zur Verwirklichung der selbstbestimmten Teilhabe von ...
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Alte Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf, die in Altenpflegeeinrichtungen leben, haben nicht nur Anspruch auf eine qualitatsvolle medizinisch-pflegerische Versorgung, sondern explizit das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, das ihnen gesellschaftliche Teilhabe ermoglicht. Dazu verpflichten nicht zuletzt die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Das anwendungsorientierte Forschungsprojekt "Selbstbestimmt teilhaben in Altenpflegeeinrichtungen" hat Voraussetzungen zur Verwirklichung der selbstbestimmten Teilhabe von Bewohner*innen in stationaren Einrichtungen der Altenhilfe analysiert. Im Rahmen einer sequentiellen Mixed-Methods-Studie wurden u. a. Interviews mit BewohnerInnen, Angehorigen und MitarbeiterInnen sowie teilnehmende Beobachtungen in ausgewahlten Einrichtungen und eine NRW-weite Online-Befragung durchgefuhrt. So konnten erstmals fordernde und hemmende Faktoren auf Ebene der BewohnerInnen, MitarbeiterInnen und Einrichtung identifiziert und wichtige Anforderungen an die Teilhabeforderung praxisnah in einem Musterrahmenkonzept aufbereitet werden.
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